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Home Rechtliches Landgericht München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

Landgericht München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

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Das Internetportal "2te-zahnarztmeinung.de" stellt einen Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München I gab einer Klage der beiden KZV-Vorsitzenden Bayerns, Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, statt.

Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar“, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.

Durch das Internetportal würden Zahnärzte dazu angestiftet, sich berufsunwürdig zu verhalten, so das Gericht. Andere Zahnärzte würden aus der Behandlung hinausgedrängt.

Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. "Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken", so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber der Website, der Düsseldorfer Diplomkaufmann Holger Lehmann, geht gegen das Urteil in Berufung. Beide Parteien wollen das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. ck/pm

Urteil des Landgerichts München I, Az.: 1 HK 0 7890/06
(aus zm-online.de)
 


Schlagzeilen

Durch die Wurzelspitzenkappung (Wurzelspitzenresektion) steht eine weitere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, mit der ein Zahn erhalten bleiben kann.

Manchmal entzündet sich der Knochen um das Ende einer Zahnwurzel. Ist eine konventionelle Wurzelkanalbehandlung nicht möglich oder erfolgreich, zum Beispiel weil der Patient beim Verschluss des Zahnes immer wieder Schmerzen bekommt, muss ein Teil der Wurzelspitze, meist ca. 3-5 mm, abgetragen werden. In diesem Bereich sind die Hohlräume des Zahnes wie ein Flussdelta weit verzweigt. So kann die normale Wurzelfüllung alle Seitenäste oft nicht erfolgreich abdichten. Die Wurzelspitzenabtrennung wird in der Regel unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Nach Aufklappung der Schleimhaut wird der Knochen über der Wurzelspitze abgetragen.
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