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Home Rechtliches Mit Zahnersatz kann man Steuern sparen

Mit Zahnersatz kann man Steuern sparen

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Ausgaben für z.B. Zahnimplantate, Zahnkronen, Zahnfüllungen, Individualprophylaxe, Funktionsanalyse, ästhetische Frontzahnsanierung, Eigenanteile für Zahnersatz oder die Privatrechnung für Ihre Zahnimplantate können sich Steuer mindernd auswirken.
Sie können als "Außergewöhnliche Belastungen" in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht z.B. durch die Krankenversicherung oder Beihilfen des Arbeitgebers ausgeglichen wurden.
Nur die Aufwendungen, die die "zumutbare Belastung" nach §33 Abs.3 EStG übersteigen, gelten als "außergewöhnlich Belastungen".

Die zumutbaren Belastungen betragen zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens (Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß §2 Abs.3 Satz 1 EStG), je nach der Höhe des Einkommens, der Zahl der Kinder und der anzuwendenden Tabelle (Grund- oder Splittingtabelle).

Hierzu ein Beispiel:

Aufwendungen für Zahnersatz u.ä. 550 €, Familienvater (Alleinverdiener) mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 2.000 €,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

2.000 € x 13 (Anzahl der Monatsgehälter) 26.000 €
abzüglich Werbungskosten -   1.044 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 24.956 €
Aufwendungen für Zahnersatz 550 €
abzüglich zumutbare Belastung (1%) -     249 €
außergewöhnliche Aufwendungen 301 €

In diesem Beispiel würde die Steuerersparnis ca. 65 € (21,6% des Eigenanteils am Zahnersatz) betragen. (aus: http://www.zaek-sh.de/Patientenservice/Patientenhotline/steuern.htm).

Deswegen: Schenken Sie dem Finanzamt nichts, es schenkt Ihnen auch nichts! Sammeln Sie alle Rechnungen und Beläge über das gesamte Jahr. Versuchen Sie größere Investitionen in die Ihre Gesundheit und die Ihrer Familienangehörigen möglichst in einem Jahr durchzuführen : Der zumutbare Eigenanteil wird Ihnen jedes Jahr neu angerechnet! Fragen Sie Ihren Steuerberater: er ist hierfür der kompetente Ansprechpartner.

 


Schlagzeilen

Durch die Wurzelspitzenkappung (Wurzelspitzenresektion) steht eine weitere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, mit der ein Zahn erhalten bleiben kann.

Manchmal entzündet sich der Knochen um das Ende einer Zahnwurzel. Ist eine konventionelle Wurzelkanalbehandlung nicht möglich oder erfolgreich, zum Beispiel weil der Patient beim Verschluss des Zahnes immer wieder Schmerzen bekommt, muss ein Teil der Wurzelspitze, meist ca. 3-5 mm, abgetragen werden. In diesem Bereich sind die Hohlräume des Zahnes wie ein Flussdelta weit verzweigt. So kann die normale Wurzelfüllung alle Seitenäste oft nicht erfolgreich abdichten. Die Wurzelspitzenabtrennung wird in der Regel unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Nach Aufklappung der Schleimhaut wird der Knochen über der Wurzelspitze abgetragen.
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