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Home Rechtliches Praxisgebühr, der Tod für die Zahnvorsorge?

Praxisgebühr, der Tod für die Zahnvorsorge?

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Zu allererst: von der Praxisgebühr sind befreit:

  • Jugendlichen unter 18 Jahren
  • wer von seiner Krankenkasse von Zuzahlungen befreit ist
  • Zahnarztbesuche, die aufgrund einer Überweisung von einem anderen Zahnarzt erfolgen
  • zwei Kontrolluntersuchungen jährlich.

Die Praxisgebühr (eigentlich müsste sie Kassengebühr heißen, weil der Betrag nach § 28 Abs. 4 SGB V zur Sanierung der kranken Kassen in Deutschland dient und von der Praxis an die Krankenkassen zwangsweise weiterbezahlt werden muss), droht den gemeinsamen Bemühungen von Patient und Praxisteam entgegenzuwirken.

Nachweisbar haben sich einige Patienten überlegt, die Abstände zwischen den Kontrolluntersuchungen zu vergrößern, um die 10 € einzusparen. Die Praxisgebühr führt zu einem nachhaltigen Rückgang der Arztbesuche und Behandlungsfälle in allen Medizinergruppen. Das geht aus aktuellen Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Ganz klar: Die Praxisgebühr ist kein geeignetes Mittel, die Patienten angemessen an den Behandlungskosten zu beteiligen. Sie ist dumm, starr und bürokratisch, aber wir müssen erst mal damit leben. Ihre Zahngesundheit sollte auf keinen Fall darunter leiden!

Einige Fakten:

  • Zwei Zahnarztbesuche pro Jahr als  Vorsorge-Untersuchungen bleiben gebührenfrei, auch wenn dabei Röntgenbilder, Zahnsteinentfernung (einmal pro Jahr) usw. anfallen.
  • Die Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 mal pro Jahr von den Kassen bezahlt.
  • Die professionelle Zahnreinigung und weitere Vorbeugungsmaßnahmen bei Erwachsenen waren und bleiben Privatleistungen und sind deshalb nicht von der Praxisgebühr betroffen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren entfällt die Praxisgebühr ebenfalls.
  • Gelegentlich gibt es Leistungen, deren Kassenhonorar weniger als die 10 € "Praxisgebühr" beträgt.  Eine Privatbehandlung, wobei die Praxisgebühr entfällt, wäre in dem Fall für Sie günstiger!

Deshalb empfehlen wir Ihnen:

  • Behalten Sie in jedem Fall die regelmäßige Recalltermine bei. Ihre Zahngesundheit ist wichtiger und Früherkennung spart in jedem Fall Kosten. Zahnersatz ist immer teuerer als Prophylaxe oder die Praxisgebühr.
  • Nach einer Parodontalbehandlung ist es geradezu unerläßlich, regelmäßige vierteljährliche Recalltermine mit professioneller Zahnreinigung einzuhalten, sonst bleibt die Behandlung ohne Langzeiterfolg.
  • Patienten, die bisher mehrmals im Jahr Zahnstein entfernen haben lassen, sollten sich überlegen, ob es nicht besser und günstiger ist, eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung in Anspruch zu nehmen. Damit fördern Sie ihre Mundgesundheit und der Zahnstein kommt nicht so schnell wieder.

Nutzen Sie die Gelegenheit, auf mehr Vorbeugung zu setzen. Zahnersatz wird auf Dauer mit Sicherheit immer teurer werden. Durch rechtzeitige und regelmäßige Prophylaxe kann Zahnersatz fast immer vermieden oder zur Ausnahme werden.

Übrigens:

Die vierteljährlich zu zahlende Praxisgebühr kann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Seit dem 01.01.2004 wird vierteljährlich eine Praxisgebühr von 10 EUR beim Zahnarztbesuch fällig.
Laut einer Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.11.2004 kann die Gebühr in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Es handelt sich bei der Praxisgebühr um zusätzliche Krankheitskosten und damit um außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG (aus: Internetangebot der KZV Bayern)

 


Schlagzeilen

Die Parodontitis ist eine tiefe Entzündung des Zahnfleisches und der darunter liegenden Strukturen. Sie ist weit verbreitet und neben Karies die häufigste Infektionskrankheit, die zum Verlust von Zähnen führt.

Denn im Verlauf der Erkrankung kann es zu einer starken Schädigung der Strukturen kommen, die den Zahn verankern. Der Zahn verliert im Extremfall seinen festen Halt im Kiefer und muss entfernt werden. Auch Zahnersatz muss wegen der Parodontitis gelegentlich ausgetauscht werden, wenn Zähne betroffen sind, die eine Brücke oder Prothese tragen.
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