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Mitgliedschaft

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Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR)
Die Zahnärztekammer ist die zahnärztliche Selbstverwaltung und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Die Fachaufsicht und beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-NR)
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung dient der Erfüllung und Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung und die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen.

Freier Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ)
Das Ziel des freien Verbandes ist die Sicherstellung der freien Ausübung des zahnärztlichen Berufes zum Wohle der Patienten.
www.fvdz.de 

Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH)
Die Gesellschaft hat zum Ziel, die zahnärztliche Hypnose in Theorie, Forschung, Weiterbildung und Praxis zu fördern und über moderne zahnärztliche Hypnose zu informieren.

Freie Gesellschaft für Hypnose (FGH)
Die Freie Gesellschaft für Hypnose dient der Allgemeinheit mit dem Ziel, über die Möglichkeiten und Gefahren der Hypnose in allen möglichen Formen zu informieren.
www.hypnosegesellschaft.de

Die Hypnoseakademie
Lehrauftrag zur Ausbildung in zahnärztlicher Hypnose.
www.hypnoselernen.de

Wissenschaftlicher Beirat
Fairvital verfügt über ein direktes kritisches Arbeits- und Beratungsgremium durch Mediziner aus der Praxis. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates unterstützen das Versandhandelsunternehmen mit ihrem professionellen Know-How, ihren langjährigen Erfahrungen aus der medizinischen Praxis sowie ihrer persönlichen Leidenschaft.
Fairvital ist Hersteller und Versender von bioaktiven Mikronährstoffen zu fairen Preisen, die sich durch eine physiologisch ausgewogene Rezeptur, eine maximale Bioverfügbarkeit und höchste Qualität auszeichnen. Zahlreiche Mediziner und anspruchsvolle Verbraucher mit hohem Ernährungswissen, nutzen diese für ihre Gesundheit.Wir sind stolz, für Fairvital als Wissenschaftlicher Beirat tätig zu sein.


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Schlagzeilen

Unter einer Osteotomie versteht man ein operatives Durchtrennen von Knochen oder die Ausschneidung eines Knochenstücks. Dies ist erforderlich, um beispielsweise im Knochen liegende Zähne oder Zahnreste, wie z.B. Wurzeln, zu entfernen.

Die Entfernung der im Verlauf des Lebens häufig zu Komplikationen führenden Weisheitszähne ist oftmals eine Osteotomie. Nur selten haben diese Zähne ausreichend Platz, um sich regulär in die Zahnreihe als letzter Zahn einreihen zu können.

Operatives Vorgehen

Mit einer lokalen Anästhesie in Form einer Spritze wird das zu operierende Gebiet betäubt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Allergie des Patienten gegen das Anästhesiemittel und keine akute Entzündung vorliegt. Unter Abklappung des Zahnfleischs wird der Kieferknochen freigelegt. Mittels rotierender Instrumente trägt man unter Wasserkühlung so viel Knochensubstanz ab, um die dortigen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln) entfernen zu können. Anschließend wird der Operationsbereich durch Nähte verschlossen, die nach wenigen Tagen, nach Verheilung der Wunde, entfernt werden. In den nächsten Monaten "durchbaut" und regeneriert sich der entstandene Knochendefekt. Sollen mehrere Zähne oder gar noch weitere vorhandene Zahnanlagen gleichzeitig entfernt werden, ist vom Arzt der Umfang der Operation abzuschätzen. Gegebenenfalls werden mehrere Termine mit entsprechendem zeitlichem Abstand geraten. Unter bestimmten Umständen, wie z.B. geistiger Behinderung, unruhigem kindlichem Verhalten, extrem schwierigen dentalen Situationen etc., ist auch eine Operation in Vollnarkose möglich. Es ist stets zu beachten, dass der Patient auch nach kleineren chirurgischen Eingriffen ein oder mehrere Tage arbeitsunfähig sein kann.