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Faltenbehandlung

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Im Bereich der ästhetisch-kosmetischen Medizin informieren wir Sie gern zum Thema Faltenunterspritzung mittels Hyaluronsäure. Hyaluron ist ein natürlicher Bestandteil unserer Haut, dessen Konzentration in der Haut mit zunehmendem Alter abnimmt. Infolge dessen bilden sich Falten, verändern sich die Konturen und mit Ihnen die harmonischen Formen des Gesichts. Im Alter von 40 Jahren beträgt die körpereigene Hyaluron-Produktion noch ca. 40 %, mit 60 nur noch ca. 10 %.

Bei der "Hautverjüngung" wird ein hochvernetztes Hyaluron-Gel unter die Falte gespritzt.
Dieses Gel bildet eine dichte Netzstruktur und ist in der Lage das Tausendfache seines Eigengewichts an Wasser aufzunehmen. Dadurch wird die Falte "unterfüttert" und verstreicht. Zudem wird der Alterungsprozeß - in diesem Bereich - verzögert.

Stirn- und Gesichtsfalten, Nasolabialfalten, hängende Mundwinkel und Lippenkonturen können so deutlich verbessert werden. Das Ergebnis ist in der Regel sofort sichtbar.

Faltenbehandlungen werden nur von dafür autorisierten Fachpersonen (im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit bzw. Ausübung der Heilkunde i.S.d. §1 Abs. II HPG) vorgenommen. Sollten Bereiche behandelt werden müssen, die außerhalb unseres Behandlungsspielraumes liegen, wird dazu ein externer Arzt von uns beauftragt. Wir empfehlen die Verwendung von höchstwertigen Produkten, welche zu 100% nicht tierischen Ursprungs, nicht allergen und vollständig resorbierbar sind.

Obwohl Hyaluronsäure natürlicher Weise in den meisten Zellen des Körpers vorhanden ist, findet sich der Hauptanteil (ca. 50%) in der Haut (in den tief liegenden Schichten sowie in der epidermalen sichtbaren Schicht). Junge Haut ist glatt und elastisch und enthält große Mengen HA. Hyaluronsäure versorgt die Haut ständig mit Feuchtigkeit, denn jedes Gramm kann bis zu 6 Liter Wasser binden. Mit zunehmendem Alter lässt die Fähigkeit der Haut zur Herstellung von HA nach. Das Ergebnis ist allgemein bekannt.

 


Schlagzeilen

Unter einer Osteotomie versteht man ein operatives Durchtrennen von Knochen oder die Ausschneidung eines Knochenstücks. Dies ist erforderlich, um beispielsweise im Knochen liegende Zähne oder Zahnreste, wie z.B. Wurzeln, zu entfernen.

Die Entfernung der im Verlauf des Lebens häufig zu Komplikationen führenden Weisheitszähne ist oftmals eine Osteotomie. Nur selten haben diese Zähne ausreichend Platz, um sich regulär in die Zahnreihe als letzter Zahn einreihen zu können.

Operatives Vorgehen

Mit einer lokalen Anästhesie in Form einer Spritze wird das zu operierende Gebiet betäubt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Allergie des Patienten gegen das Anästhesiemittel und keine akute Entzündung vorliegt. Unter Abklappung des Zahnfleischs wird der Kieferknochen freigelegt. Mittels rotierender Instrumente trägt man unter Wasserkühlung so viel Knochensubstanz ab, um die dortigen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln) entfernen zu können. Anschließend wird der Operationsbereich durch Nähte verschlossen, die nach wenigen Tagen, nach Verheilung der Wunde, entfernt werden. In den nächsten Monaten "durchbaut" und regeneriert sich der entstandene Knochendefekt. Sollen mehrere Zähne oder gar noch weitere vorhandene Zahnanlagen gleichzeitig entfernt werden, ist vom Arzt der Umfang der Operation abzuschätzen. Gegebenenfalls werden mehrere Termine mit entsprechendem zeitlichem Abstand geraten. Unter bestimmten Umständen, wie z.B. geistiger Behinderung, unruhigem kindlichem Verhalten, extrem schwierigen dentalen Situationen etc., ist auch eine Operation in Vollnarkose möglich. Es ist stets zu beachten, dass der Patient auch nach kleineren chirurgischen Eingriffen ein oder mehrere Tage arbeitsunfähig sein kann.